Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihr Anliegen finden, beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Welche Behandlungsmöglichkeiten bietet Ihre Praxis? 

Wir haben ein umfassendes Leistungsspektrum. Informieren Sie sich hier über alle Angebote unserer Praxis. 

Wie muss ich versichert sein, um bei Ihnen behandelt zu werden? 

Wir behandeln gesetzlich Versicherte, Privatpatient*innen sowie Patient*innen, die über Berufsgenossenschaft und Durchgangsarzt zu uns kommen. Außerdem bieten wir ein großes Leistungsspektrum für Privatzahler:innen. 

Brauche ich immer eine Verordnung vom Arzt? 

Grundsätzlich benötigen wir für Ihre Behandlung eine Verordnung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Präventivmaßnahmen wie etwa Klassische Massage können Sie auch ohne Verordnung zu Selbstzahler-Preisen buchen.

Worauf muss ich bei der Verordnung achten? 

Damit die Behandlung durch Ihre Krankenkasse an uns vergütet wird, muss Ihre Verordnung gemäß der Heilmittelrichtlinie korrekt ausgestellt sein. Sollte sich hier einmal ein Fehler einschleichen, begleiten wir Sie bei der Korrektur.

Wann muss die Behandlung begonnen werden? 

Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen (Ausnahme: Bescheinigung eines dringlichen Behandlungsbedarfes binnen 14 Tagen). Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit – und wir können sie leider nicht mehr annehmen.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann? 

Sie können einen Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen, damit wir die frei werdende Behandlungszeit an andere Kund*innen vergeben können. Sollte die Rezeption zum Zeitpunkt Ihrer Absage gerade nicht besetzt sein 
(z. B. nach 20 Uhr oder am Wochenende), nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse Ihrer Praxis oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Die 24-Stunden-Frist gilt auch in diesen Fällen. Erfolgt Ihre Absage – gleich, aus welchen Gründen – zu kurzfristig, müssen wir Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Höhe des für die Behandlung festgesetzten Kassensatzes berechnen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Was muss ich bezahlen? 

Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung zu uns kommen, gesetzlich versichert und über 18 Jahre alt sind, fällt eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro an – zuzüglich des von der Krankenkasse vertraglich festgelegten prozentualen Eigenanteils der Behandlungskosten.

Habe ich einen festen Therapeuten? 

Grundsätzlich wird Ihre Behandlung von einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin aus Ihrer Praxis übernommen. Aufgrund von Krankheit, Urlaub, Fortbildung o. ä. kann es jedoch vorkommen, dass ein Therapeut*innen-Wechsel stattfindet.

Was muss ich zu meinen Terminen mitbringen? 

Um Sie als neue Kundin oder neuen Kunden in der Praxis aufnehmen zu können, brauchen wir Ihre Versichertenkarte, eine gültige Verordnung, die letzten Arztbriefe und Befunde. Bitte bringen Sie auch Ihre EC-Karte oder Bargeld für die gesetzlich festgelegte Zuzahlung mit. Bitte bringen Sie auch immer ein Handtuch für Ihre Behandlungen mit. 

Bieten Sie Hausbesuche an? 

Ja. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt auf der Verordnung das entsprechende Feld angekreuzt hat. Sie haben auch die Möglichkeit, Hausbesuche als Selbstzahler zu buchen.

Ist Ihre Praxis barrierefrei? 

Unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich und rollstuhlgerecht ausgebaut. 

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